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Regesta of the Landgraves of Hesse
1363 September 14
Verpfändung der halben Burg Gießen an Philipp von Falkenstein
Regest-Nr. 1309
- Tradition
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Prints: Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1 II, Beil. 69, Nr. 224. Regesta: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1588. - Regestum
- Philipp von Falkenstein der jüngste, Herr zu Münzenberg beurkundet, dass ihm der Landgraf Heinrich zu Hessen und sein Sohn Otto das halbe Teil ihres Schlosses zu den Giessen mit allen Zugehörungen für 6000 Pfund Heller wiederlöslich verpfändet habe. - G. an des h. Crucistage als uiz erhaben wart.
- References
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Other Persons
Falkenstein, Philipp [III.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Other Places
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Keywords
Burgen · Verpfändungen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Wiederkaufsrechte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Scriba, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1309 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1309> (Stand: 08.05.2026)

