Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1363 September 14

Verpfändung der halben Burg Gießen an Philipp von Falkenstein

Regest-Nr. 1309

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Prints: Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1 II, Beil. 69, Nr. 224.
Regesta: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1588.
Regestum
Philipp von Falkenstein der jüngste, Herr zu Münzenberg beurkundet, dass ihm der Landgraf Heinrich zu Hessen und sein Sohn Otto das halbe Teil ihres Schlosses zu den Giessen mit allen Zugehörungen für 6000 Pfund Heller wiederlöslich verpfändet habe. - G. an des h. Crucistage als uiz erhaben wart.
References

Other Persons

Falkenstein, Philipp [III.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Other Places

Gießen, Burg

Keywords

Burgen · Verpfändungen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Wiederkaufsrechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Scriba, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1309 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1309> (Stand: 08.05.2026)