Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1459

Landgraf Ludwig nimmt Obermöllrich in seinen Schutz

Regest-Nr. 11909

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Prints: Kopp, Bruchstücke 2, S. 98.
Regestum
Landgraf Ludwig nimmt Obermöllrich gegen jährliche Zahlung von einem Schilling pro Haushalt und einem Fastnachtshuhn in seinen Schutz. Die Abgaben sind an die Burg in Gudensberg zu entrichten.
Original Text
Reversalia dero Jenigen, wilche die fursten tzu Hessenn Inn verspruch genommen.
Es habenn die fu^erstenn zu Hessen eztliche Stedt Cloister unnd Gemeinden Inn Iren Verspruch gegenn einen gewießen verspruch- oder schuzgeltt genommen, wie unnterschiedtlichen hernach volgett.
Obernn Mellerich.
Lanndtgrave Ludwig zu Hessenn Grave zu ziegenhain Anno 1459 und sollenn dieselbenn gegen solchen verspruch Jerlichs vonn Jederm haus und rauch ein schilling Pfennig Hessischer were, Unnd ein Fastnchts huenn uff die Burgk zu Gudensbergk geben.

Language of the Original Text

deutsch

References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig II.

Other Places

Obermöllrich · Gudensberg, Burg

Keywords

Abgaben, Geflügel · Fastnachtshühner · Schutz und Schirm · Schutzgelder · Burgen

Text Basis

Regestum

SH

Document Particulars

Kopp, Bruchstücke 2

Original

Kopp, Bruchstücke 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11909 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11909> (Stand: 26.05.2026)