Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489

Landgraf Wilhelm III. gewährt Erfurt Schutz für 20 Jahre

Regest-Nr. 11906

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Prints: Kopp, Bruchstücke 2, S. 96.
Regestum
Landgraf Wilhelm III., Graf zu Katzenelnbogen, gewährt der Stadt Erfurt für die nächsten 20 Jahre gegen Zahlung von 150 Rheinische Gulden jährlich an St. Johannis Baptiste, zahlbar in seine Kammer.
Original Text
Reversalia dero Jenigen, wilche die fursten tzu Hessenn Inn verspruch genommen.
Es habenn die fu^erstenn zu Hessen eztliche Stedt Cloister unnd Gemeinden Inn Iren Verspruch gegenn einen gewießen verspruch- oder schuzgeltt genommen, wie unnterschiedtlichen hernach volgett.
Erffurth.
Anno 1489 hatt Lanndtgrave wilhelm zu Hessenn Grave zu Catzenelnbogen etc. gegenn anderthalb reinische guldenn uff S. Johannis Baptiste Jerlichs Inn s.f.g. Cammer zu ennttrichttenn, gleichergestaltt uff 20 Jar lang.

Language of the Original Text

deutsch

References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Katzenelnbogen, Grafen · Erfurt

Keywords

Währungen, Rheinische Gulden · Schutzgelder · Schutz und Schirm · Grafen · Kammern · Zahltermine

Text Basis

Regestum

SH

Document Particulars

Kopp, Bruchstücke 2

Original

Kopp, Bruchstücke 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11906 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11906> (Stand: 15.05.2026)