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Regesta of the Landgraves of Hesse

1393 September 27

Bündnis zwischen Landgraf Hermann und Wetzlar

Regest-Nr. 11458

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3683 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 4, Nr. 30⟩.
Document Description: Pergament, sehr stockig, beschädigt, Schrift undeutlich, aufgezogen (lt. Findbuch).
Seal: Zwei Siegel (lt. Findbuch).
Regesta: Ulmenstein, Geschichte Wetzlar 1, S. 503-20; Urkundenregesten des Hofgerichts 13, S. 191 f. Nr. 249 Anm. 1; Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 82.
Regestum
1393 September 27 kam unter Vermittlung, Fehdeführung und wohl auch auf Druck des Landgrafen Hermann von Hessen ein Bürgervertrag zwischen den städtischen Parteien zustande, der eher einer Satzung gleichkam. Der Landgraf verschaffte sich darin weitgehende Rechte über Wetzlar. Ihm wurde die letzte, schiedsrichterliche Instanz bei Uneinigkeiten zwischen Schöffen und jüngerem Rat eingeräumt (und wers dasz sie das nicht übereinkommen können mit welcher Partei Wir oder unser erben oder wer ein Fürst were des Landes zu Hessen zuvielen oder bystünden das sulde macht han). Ferner wurde ein ewiges Bündnis mit den Landgrafen von Hessen vereinbart. Ohne deren Einverständnis durfte Wetzlar kein Bündnis mit anderen eingehen.

Datum Wording

1393 in die sanctorum Cosmi et Damiani (lt. Findbuch).

References

Granter

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Recipient

Wetzlar, Stadt

Name of Seal's Owner

Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Wetzlar, Stadt

Other Places

Wetzlar (Lahn-Dill-Kreis)

Keywords

Bündnisse, erzwungene · Rechte, schiedsrichterliche · Schöffen · Räte, jüngere

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Urkundenregesten Königs- und Hofgericht 13

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11458 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11458> (Stand: 22.06.2026)