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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 April 25

Wilhelm III. beläßt Pfandschaft Lauterbach bei Hermann Riedesel

Regest-Nr. 10550

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Freiherrlich Riedeselsches Samtarchiv Lauterbach, 9, 15. Papier, Siegel auf der Rückseite aufgedrückt.
Regesta: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 437 Nr. 1485.
Regestum
Wilhelm (III.), Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, zu Diez, zu Ziegenhain und zu Nidda (Hessenn, Dietz, Cziegenhain, Nidde), bekennt: Wiewohl sein Erbmarschall, Rat und lieber Getreuer Hermann (III.) Riethesell ihm eine Quittung unter seinem Ingesiegel gegeben hat, als ob der Landgraf seinen vierten Teil der Pfandschaft an Lauterbach (Luternbach) von ihm gelöst habe, ist doch diese Lösung nicht geschehen; er hat die Quittung von Hermann nur genommen, ihm und den armen Leuten in der Pfandschaft zu gute und zu beschurunge. Die Pfandschaft bleibt bestehen. Wenn Hermann dieses Briefs nicht mehr bedarf, soll er ihn ihm wieder geben und die Quittung wieder zu sich nehmen.
...uff den sontag Misericordia Domini.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III.

Other Places

Katzenelnbogen, Grafen · Diez, Grafen · Ziegenhain, Grafen · Nidda, Grafen · Lauterbach

Keywords

Grafen · Erbmarschälle · Räte · Pfänder, vorgebliches Auslösen von · Quittungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10550 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10550> (Stand: 15.05.2026)