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Eugen Kogons Aufsatz „Das Recht auf den politischen Irrtum“ erscheint, 1. Juli 1947

In den Frankfurter Heften veröffentlicht Herausgeber Eugen Kogon (1903–1987) den Aufsatz „Das Recht auf den politischen Irrtum“. Darin kritisiert er die seiner Meinung nach ausufernde und viel zu schematische Praxis der Entnazifizierung: Es ist nicht Schuld, sich politisch geirrt zu haben. Verbrechen zu verüben oder an ihnen teilzunehmen, wäre es auch nur durch Duldung, ist Schuld. Und Fahrlässigkeit ist ebenfalls Schuld (...). Aber politischer Irrtum (...) samt dem echten Fehlentschluss gehört weder vor Gericht noch vor Spruchkammern. Irren ist menschlich (zitiert nach Mühlhausen, S. 6). Statt auf die Masse der Mitläufer und Minderbelasteten müssten sich Strafverfolgung und Sanktionen auf NS-Täter und -Verantwortliche konzentrieren.

In einer deutschen Nachkriegsgesellschaft, die seit Ende der 1940er Jahre das Schuldthema ausblenden und einen Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit ziehen will, wird Kogons Wort vom politischen Irrtum zum vergangenheitspolitischen Grundgesetz der Bundesrepublik (Frei). Dabei hat der Artikel des jahrelang in Buchenwald inhaftierten Publizisten mit einer Forderung nach Weißwaschung der Nationalsozialisten (...) nichts zu tun (Mühlhausen, S. 7).
(CP)

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„Eugen Kogons Aufsatz „Das Recht auf den politischen Irrtum“ erscheint, 1. Juli 1947“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/3486> (Stand: 1.7.2021)
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