Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds

Bibliography

Hessischer Rundfunk Book icon

Hessischer Rundfunk

  1. Überblick
  2. Umzug in das Funkhaus am Dornbusch 1951–1954
  3. Fernsehwerbung
  4. Hessenschau
  5. Fernsehen in Farbe
  6. Das „Deutschland-Fernsehen“ als staatlich kontrollierte Alternative zur ARD: der HR ist beteiligt, das Land Hessen klagt
  7. Ein eigenes „Drittes Programm“ in Hessen 1964

1. Überblick

Der Hessische Rundfunk (hr) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und fungiert seit 1948 als offizielle Landesrundfunkanstalt des Landes Hessen. Er ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und innerhalb dieses Verbundes die sechstgrößte eigenständige Rundfunkinstitution mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Dort befindet sich seit 1951 mit dem Funkhaus am Dornbusch die zentrale Produktionsstätte für Hörfunk- und Fernsehsendungen. Zusätzlich verfügt der hr über weitere Studios in Kassel, Fulda, Gießen, Darmstadt und Wiesbaden, sowie über eine Anzahl regionaler Korrespondentenbüros und seit 2000 über ein Studio im 53. Stockwerk des Frankfurter Main Towers.

Der Hessische Rundfunk wurde am 7. Dezember 1923 von fünf privaten Gesellschaftern in Frankfurt am Main unter der Bezeichnung Südwestdeutsche Rundfunkdienst AG (SÜWRAG) gegründet. Seinen Sendebetrieb nahm das Unternehmen als vierte regionale Rundfunkgesellschaft in Deutschland am 1. April 1924 auf. Im Juli 1932 wurde die Südwestdeutsche Rundfunkdienst AG wie auch alle anderen deutschen Rundfunksender aufgrund der "Leitsätze zur Neuregelung des Rundfunks" der Reichsregierung verstaatlicht. Zuvor war die SÜWRAG bereits im Mai 1925 auf Druck des Reichspostministeriums einem Zusammenschluss von sieben regionalen Sendegesellschaften beigetreten, der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG). Mit der Machtübernahme des NS-Regimes erfolgte die „Gleichschaltung“ der deutschen Rundfunksender. Die SÜWRAG wurde 1934 in „Reichssender Frankfurt“ umbenannt und verlor ihre rechtliche Selbstständigkeit. Die nationalsozialistischen Machthaber unterstellten sie vollständig der nunmehr zentral vom Propagandaministerium gelenkten RRG. Am 25. März 1945 kam es zur vorläufigen Einstellung des Sendebetriebs, den der Sender als Einrichtung der amerikanischen Besatzungsmacht am darauffolgenden 1. Juni unter dem Namen „Radio Frankfurt“ jedoch erneut aufnehmen konnte. Unter dem Druck der Amerikaner verabschiedete der hessische Landtag Anfang Oktober 1948 das „Gesetz über den Hessischen Rundfunk“. Am 28. Januar 1949 wurde das bis dahin amerikanische „Radio Frankfurt“ mit der Aushändigung der amerikanischen Lizenzurkunde an den damaligen Intendanten der Sendeanstalt, Eberhard Beckmann, in deutsche Hände zurückgegeben. Ab August 1953 erweiterte der Hessische Rundfunk sein Sendeangebot um die ersten Fernsehausstrahlungen.

Heute betreibt der Hessische Rundfunk (hr) sechs Radioprogramme und einen Fernsehkanal. Seine Angebote erreichen bundesweit täglich mehr als vier Millionen Zuschauer bzw. werktags 2,6 Millionen Hörer. Der Hessische Rundfunk ist mit der Organisation von weit mehr als 1.000 Events pro Jahr der größte und bekannteste Veranstalter in Hessen und stellt landesweit sowohl das größte Medienunternehmen als auch den größten Ausbildungsbetrieb für Medienberufe dar.

2. Umzug in das Funkhaus am Dornbusch 1951–1954

Die Abteilungen des anfangs in der Eschersheimer Landstraße ansässigen Senders begannen ab 1. Juni 1951 in das neue Funkhaus am Dornbusch umzuziehen. Der Rundbau an der Bertramstraße in Frankfurt-Nordend, 1949 nach Plänen des deutschen Architekten Gerhard Weber (1909–1986) errichtet, war ursprünglich als Plenarsaal für den künftigen Bundestag gedacht. Da man sich aber für Bonn als Regierungssitz und provisorische Bundeshauptstadt entschied, wurde der Rohbau zum Studiogebäude umfunktioniert. Bereits 1949 hatte der Sender den Rundbau, die benachbarte ehemalige Pädagogische Akademie und umliegendes Gelände, zusammen etwa 77.000 Quadratmeter, für 4,5 Millionen Mark. von der Stadt Frankfurt für rund 4,5 Millionen D-Mark erworben. Im selben Jahr wurde mit den notwendigen Umbaumaßnahmen begonnen. Der Umzug in das Funkhaus an der Bertramstraße wurde am 1. April 1954 abgeschlossen.

Mitte 1957 stellte der HR ein eigenes Filmkopie- und Synchronisationswerk hinter dem Funkhaus fertig. Das mit einem Kostenaufwand von 1,1 Millionen D-Mark erbaute neue Filmbearbeitungswerk bedeutet für die Produktion der Sendungen eine gewaltige Zeitersparnis, da in Frankfurt bis dahin keine Kopiereinrichtungen zur Verfügung standen und die Arbeiten andernorts, in Wiesbaden, Dillenburg und Baden-Baden vorgenommen werden mussten.1

3. Fernsehwerbung

Der HR nahm ab Januar 1958 als eine der ersten bundesdeutschen Rundfunkanstalten Werbesendungen in sein Fernsehprogramm auf.2 Vorausgegangen war im Oktober 1957 eine Abmachung mit dem Bayerischen Rundfunk (BR) und dem Südwestrundfunk (SWF), mit denen man sich vertraglich auf ein gemeinsames Werbefernsehen festlegte. Als Trennsequenz zwischen den regional im Vorabendprogramm ausgestrahlten Werbefilmen feierte ab dem 2. Januar 1958 die Zeichentrickfigur „Onkel Otto“ ihre Premiere. Sie ist bis heute das Maskottchen des Hessischen Rundfunks.

Die erste in Deutschland gezeigte Fernsehwerbesendung überhaupt strahlte der Bayerische Rundfunk allerdings schon am 3. November 1956 in der Sendung "Zwischen halb und acht" aus. Gezeigt wurde ein 55 Sekunden dauernder Spot, der für das Waschmittel Persil warb. In Hinsicht auf den Zeitpunkt der Einführung von Fernsehwerbung in das Sendeprogramm war der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Bundesrepublik im internationalen Vergleich allerding ein Nachzügler. Erste Werbesendungen waren in den Vereinigten Staaten bereits 1941 und in Großbritannien 1954 ausgestrahlt worden.

Hinter der ab der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre im öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramm der Bundesrepublik gesendeten Fernsehwerbung stand das wachsende Interesse der werbetreibenden Wirtschaft, für die das Medium Fernsehen mit zunehmender Verbreitung als Werbeträger immer attraktiver wurde.

Die Etablierung der Fernsehwerbung erregte allerdings beim Thema „unterbewusste Werbung“ für Besorgnis in der Öffentlichkeit. Man unterstellte den in der Film- und Fernsehreklame eingesetzten Werbefilmsequenzen, die nur für Bruchteile von Sekunden eingeblendet wurden, einen manipulativen Einfluss auf das Unterbewusstsein der Zuschauer um sie zum Erwerb der beworbenen Produkte zu animieren.

4. Hessenschau

Am 2. Januar 1961 strahlte das Fernseh-Regionalprogramm des Hessischen Rundfunks erstmals die „Hessenschau“ aus. Die Sendung lief im Vorabendprogramm des am 25. Dezember 1952 als NWDR-Fernsehen gestarteten und ab 1954 als Gemeinschaftsprogramm der Landesrundfunkanstalten betriebenen Ersten Programms der ARD („Erstes Deutsches Fernsehen“). Vorläufer des bis heute existierenden Regionalmagazins war die seit dem 1. April 1957 als gemeinsames Regionalprogramm des Hessischen Rundfunks, des Südwestfunks und des Süddeutschen Rundfunks ausgestrahlte „Abendschau“.

Die erste Sendung der Hessenschau präsentierte (noch ohne einen Moderator zu zeigen) Berichte über den Aufmarsch von Karnevalsvereine am Römerberg, über Eiskunstlauf und historische Glückwunschkarten. Bis 1986 lief die "Hessenschau" im Vorabendprogramm der ARD. Dann wurden die Regionalmagazine der einzelnen Sendeanstalten in die Dritten Programme verlagert. Die ARD vertrat den Standpunkt, dass mit der Ausstrahlung von Serien am frühen Abend ein größeres Publikum zu erreichen sei.3

5. Fernsehen in Farbe

Erstmals getestet wurde der Empfang von farbigen Bildern im Hessischen Rundfunk am 8. November 1962. Man strahlte ein farbiges Diapositiv über den Sender auf dem Großen Feldberg im Taunus als Farbversuchssendung aus. Das farbige Bild konnte im Funkhaus des Hessischen Rundfunks (HR) in Frankfurt am Main empfangen werden. Dieser Test diente der Vorbereitung für die Einführung des Farbfernsehens und erfolgte in einer Reihe weiterer Erprobungssendungen, die von dem ARD-finanzierten gemeinsamen Forschungsinstitut der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) in München, technisch betreut wurden.

Tatsächlich erforderte zur damaligen Zeit die Produktion und Ausstrahlung von Farbfernsehsendungen einen etwa achtzehnmal größeren Aufwand als das Schwarz-Weiß-Fernsehen. HR-Intendant Eberhard Beckmann (1905–1962) hatte deshalb 1957 dem Farbfernsehen „für einen Zeitraum von vielen Jahren“ noch keine Chance gegeben. Der beträchtliche Aufwand und die Kosten des Farbfernsehens ständen „in keinem Verhältnis zum geringen Effekt auf den Kleinbildschirmen“. 1959 bezog der HR aber bei der Planung seines neuen Studio- und Technikkomplexes am Dornbusch bereits Optionen zur Produktion von Farbfernsehsendungen fest mit ein. Der offizielle Start des Farbfernsehens in der Bundesrepublik anlässlich der Eröffnung der 25. Funkausstellung am 25. August 1967. Wenige Tage später, am 2. September 1967 strahlte der HR als ersten planmäßigen Farbfernsehbeitrag die auf der Funkausstellung in Berlin aufgezeichnete Unterhaltungssendung „Zum Blauen Bock“ aus.

Anfangs kamen jedoch nur wenige Zuschauer in den Genuss farbiger TV-Sendungen: zum Sendebeginn des Farbfernsehens stand lediglich in rund 6.000 bundesdeutschen Haushalten ein Farbfernsehgerät. 1968 betrug der Anteil eigener Farbsendungen am ausgestrahlten Gesamtprogramm des HR (ohne die von der ARD übernommenen Gemeinschaftsbeiträge) bereits mehr als 23 Prozent. Allerdings sorgte die Einführung der technisch aufwendigen und kostspieligen Farbfernsehproduktionen in den folgenden Jahren auch für einen deutlichen Anstieg der Rundfunkgebühr. Einen breiten Durchbruch erlebte das Farbfernsehen erst in Zusammenhang mit den Olympischen Sommerspielen 1972 in München und der Fußball-Weltmeisterschaft 1974. Die in Deutschland veranstaltete Fußball-WM wurde als erstes Turnier vollständig in Farbe übertragen. Beide Ereignisse bildeten für die Konsumenten und Zuschauer einen starken Anreiz zum Erwerb eines Farbfernsehgeräts.

6. Das „Deutschland-Fernsehen“ als staatlich kontrollierte Alternative zur ARD: der HR ist beteiligt, das Land Hessen klagt

Bereits vor der Gründung eines eigenen regionalen „Dritten Programms“ und noch vor dem Sendebeginn des ZDF beteiligte sich der Hessische Rundfunk als erste Rundfunkanstalt der Bundesrepublik an dem kurzlebigen „Deutschland-Fernsehen“, dass von der ARD als zweites Fernsehprogramm von 1961 an bundesweit ausgestrahlt werden sollte. Dieses Programm sollte eine vom Bund kontrollierte, institutionell aber (anders als die ARD) in privater Hand befindliche Alternative zum Fernsehprogramm der ARD bieten.

Nach einer Klage der SPD-regierten Bundesländer Hessen und Hamburg verbot jedoch das Bundesverfassungsgericht am 28. Februar 1961 das „Deutschland-Fernsehen GmbH“ und die dahinterstehende „Freies Fernsehen Gesellschaft“. Das Gericht sah den Betrieb des geplanten Programms als unvereinbar mit den für den Rundfunk im Grundgesetz der Bundesrepublik festgeschriebenen Regelungen an. Insbesondere wurde die staatliche Kontrolle über das „Deutschland-Fernsehen“ kritisiert. Dabei unterstrich man die Gültigkeit des föderativen Prinzips bei der Regelung von Kulturangelegenheiten wie der Einrichtung von Fernsehprogrammen; die Kompetenz des Bundes beschränke sich auf die technischen Angelegenheiten des Post- und Fernmeldewesens.4

7. Ein eigenes „Drittes Programm“ in Hessen 1964

Am 5.Oktober 1964 erhielt der Hessische Rundfunk ein eigenes, inhaltlich besonders auf Hessen hin orientiertes und auch nur regional ausgestrahltes Fernsehprogramm, dass als drittes Programm neben die beiden existierenden, bundesweit empfangbaren Sender Erstes und Zweites Deutsches Fernsehen trat.1 Das HR-eigene Fernsehprogramm begann mit der Ausstrahlung der Sendung "Premiere", die mit Ausschnitten aus den für das hessische „Dritte“ geplanten Angeboten den Zuschauern das neue Regional-Programm vorstellte. Im Rahmen dieser Sendung eröffneten der hessische Ministerpräsidenten Georg August Zinn und der Intendant des Hessischen Rundfunks Werner Hess das Fernsehprogramm des Hessischen Rundfunks offiziell.

Seinen regulären Programmablauf nahm das „Hessische Fernsehprogramm“ am 6. Oktober auf. Die Ausstrahlung von Sendungen blieb allerdings bis zum 1. Januar 1966 auf die Wochentage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von jeweils 19:30 Uhr bis ca. 22:00 Uhr beschränkt. Die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Sendeanlagen auf dem Großen Feldberg (Hochtaunuskreis) und in Kassel versorgten etwa die Hälfte der hessischen Fernsehteilnehmer. Sitz des zunächst als "Hessisches Fernsehprogramm" bezeichneten regionalen Fernsehprogramms ist Frankfurt am Main. Als Signet und Programmerkennungszeichen diente der hessische Löwe, der am Ende jedes Sendetages der zunächst dreitägigen Sendewoche auf einer Vorschautafel gezeigt wurde.

Der Hessische Rundfunk betrachtete sein eigenes Fernsehprogramm zu Beginn als Angebot für "qualifizierte Minderheiten". Ein besonderer Anspruch des Senders bestand auch darin, dass das HR-Fernsehen „in den Dienst der Volksbildung" gestellt wurde. Der Sender betrachtete dabei eine integrative Programmgestaltung als erklärtes Ziel. Sie sollte gleichermaßen "Bildungseliten" ansprechen und Bildungsdefizite im breiten Publikum ausgleichen. Zu diesem Zweck stellte man die Konzeption des Programms auf ein dreigliedriges Fundament, das die Regionalberichterstattung aus dem Land Hessen, Fernsehkurse zur Erwachsenenbildung und Spezialangebote für unterschiedliche Interessengruppen beinhaltete. Ministerpräsident Zinn versicherte anlässlich der offiziellen Eröffnung des Sendebetriebs allerdings, es sei dafür gesorgt, dass das dritte Programm kein "Freigehege für Professoren" werde.5 Ab dem 1. Januar 1966 dehnte der HR die Ausstrahlung seines Fernsehprogramms auf fünf Wochentage aus.

Kai Umbach


  1. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 06.06.1957, S. 8.
  2. Vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung, Politische Akademie Eichholz (Hg.): Material zum Problem der Kommunikation in der Demokratie. Mit Beiträgen von Franz Alt u. a.; Red.: Michael Posth (Materialien zur Tagungs- und Seminararbeit der Politischen Akademie Eichholz 30), Bonn 1974, S. 43.
  3. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02.01.2001, Nr. 1, S. 65: „Die treuesten Zuschauer leben auf dem Land“.
  4. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.03.1961, S. 11: Fernsehen eine Sache der Länder – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Gründung der „Deutschland-Fernsehen GmbH“ vom 28. Februar 1961, und ausführlich: Zehner, Günter (Hg.): Der Fernsehstreit vor dem Bundesverfassungsgericht: eine Dokumentation des Prozeßmaterials, 2 Bde., Karlsruhe 1964 und 1965.
  5. Vgl. zum Beginn des „Dritten“ in Hessen und in anderen Bundesländern ausführlich: Jansen, Peter W.: Die Augen auf und auf das Ohr – Vor dem Beginn des dritten Fernsehens in Deutschland, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22.08.1964, Bilder und Zeiten 3.
  6. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 07.10.1964, S. 20.
Keywords
Hessischer Rundfunk
Entries
  1. Gründung von Radio Frankfurt in Bad Nauheim, 1. Juni 1945
  2. Erste offizielle Besprechung des neuen Schulfunkprogramms im Hessischen Kultusministerium, 4. Juli 1946
  3. Start des Schulfunks im Programm von Radio Frankfurt, 21. Oktober 1946
  4. Gründungssitzung des hessischen Schulfunk-Ausschusses in Frankfurt, 17. Juli 1947
  5. Beschluss zur Errichtung des Hessischen Rundfunks, 22. September 1948
  6. Gründung des Hessischen Rundfunks in Frankfurt, 28. Januar 1949
  7. Gründung der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Frankfurt, 3. Februar 1949
  8. „Woche für Neue Musik“ und Internationale Ferienkurse für Neue Musik in Darmstadt, 19. Juni 1949
  9. Erster UKW-Sender des Hessischen Rundfunks in Betrieb, 20. Juni 1949
  10. Arbeitswoche der Deutschen Gesellschaft für Erziehung in Marburg, 23. - 28. Juli 1951
  11. Stellungnahme des Innenministeriums zu Beschwerden der Deutschen Partei über den HR, 15. Juni 1952
  12. Neue Sendemasten des Hessischen Rundfunks auf dem Hohen Meißner, 26. Juli 1952
  13. Hessischer Rundfunk startet Fernsehprogramm, 29. Mai 1953
  14. Der Fernsehsender des Hessischen Rundfunks auf dem Großen Feldberg nimmt den Betrieb auf, 29. Mai 1953
  15. Hessischer Rundfunk sendet aus neuem Funkhaus am Dornbusch, 1. April 1954
  16. Hessischer Rundfunk räumt Sendezeit für Wahlkampf ein, 8. Oktober 1954
  17. Start des Fernseh-Regionalprogramms in Hessen, 1. April 1957
  18. Hessischer Rundfunk nimmt Werbesendungen ins Programm, 8. Januar 1958
  19. Der Hessische Rundfunk schließt einen Vertrag zur Produktion von Spots mit seinem Maskottchen „Onkel Otto“, 17. März 1958
  20. „Die Familie Hesselbach“ im Hessischen Rundfunk, 22. Januar 1960
  21. Neue Sendeanlage auf dem Feldberg eingerichtet, 15. Dezember 1960
  22. Erste Sendung der „Hessenschau“ im Hessischen Fernsehen, 2. Januar 1961
  23. Sendeprogramm für Hessen wird in der ARD ausgestrahlt, 1. Mai 1961
  24. Werner Hess zum neuen Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, 5. April 1962
  25. Erste Farbbilder im Hessischen Fernsehen, 8. November 1962
  26. Jubiläumssendung zu zehn Jahren Fernsehprogramm des Hessischen Rundfunks ausgestrahlt, 20. November 1963
  27. Hessischer Rundfunk startet sein drittes Hörfunkprogramm, 1. Juni 1964
  28. Der Hessische Rundfunk eröffnet sein eigenes „Drittes“ Fernsehprogramm, 5. Oktober 1964
  29. SPD und FDP in Hessen weisen Kritik des Vertriebenenpräsidenten an Hessischem Rundfunk zurück, 5. November 1964
  30. Bericht der „Hessenschau“ über geheime Ballonpropaganda der Bundeswehr über der DDR, 13. März 1965
  31. Ziehung der Lottozahlen erstmals live aus Frankfurt übertragen, 4. September 1965
  32. Der Hessische Rundfunk dehnt die Ausstrahlung seines Programms auf fünf Wochentage aus, 1. Januar 1966
  33. Letzte Folge der Familie Hesselbach wird ausgestrahlt, 7. Juni 1967
  34. Der Hessische Rundfunk strahlt erstmals eine Fernsehproduktion in Farbe aus, 2. September 1967
  35. Telekolleg auch im Hessischen Fernsehen geplant, 5. Januar 1968
  36. Erste Ausstrahlung der Tiervermittlungssendung „Herrchen gesucht“ im Hessischen Rundfunk, Januar 1975
  37. Grundsteinlegung für den Feldmeldeturm in Frankfurt-Ginnheim, 3. April 1975
  38. Tragischer Tod einer Pfarrersfamilie bei Absturz eines Starfighters in Frankfurt, 22. Mai 1983
  39. Der Zoologe und Tierfilmer Bernhard Grzimek stirbt während eines Zirkusbesuches in Frankfurt, 13. März 1987
  40. Radio FFH, der erste private Radiosender in Hessen, nimmt seinen Betrieb auf, 15. November 1989
  41. Dreißigjähriges Bestehen der „Hessenschau“ des Hessischen Fernsehens, 2. Januar 1991