Description: |
Seit 1904 (möglicherweise auch bereits früher) lag allen Bürgermeistern und Gemeindevorstehern im Reich eine gedruckte "Mobilmachungsanweisung für die Gemeindevorsteher" vor, die genaue Vorschriften und Anweisungen zu allen Fragen enthielt, die im Falle einer Mobilmachung zu beachten waren. Auf 36 Druckseiten werden u.a der Mobilmachungsbefehl, die Einberufungen, Marschgebührnisse und Pferdeaushebungen, Quartiere und Furage, die Bereitstellung von Diensten und Materialien, der Landsturm sowie die Unterstützung von Familien, die Fürsorge für Erkrankte und Verwundete und die Erfrischungsstellen und Liebesgaben behandelt.
Das hier wiedergegebene Exemplar stammt aus dem Bestand der ehemals selbständigen Gemeinde Berfa (heute Alsfeld-Berfa, Vogelsbergkreis). Darin finden sich auch überklebte Stellen oder handschriftliche Nachträge, die andeuten, daß die Vorschriften wiederholt ergänzt und verändert wurden. |