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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Fürstentum Waldeck-Pyrmont schließt Akzessionsvertrag mit Preußen, 18. Juli 1867

Fürst Georg Viktor von Waldeck (1831–1893) schließt aus finanziellen Gründen einen Akzessionsvertrag mit dem Königreich Preußen, das damit bei Wahrung der rechtlichen Unabhängigkeit die innere Verwaltung des Fürstentums Waldeck und Pyrmont übernimmt.

Preußen ernennt für diese Aufgabe seitdem einen Landesdirektor, der erste ist Adalbert von Flottwell (1829–1909), ab 1872 folgt Hugo von Sommerfeld (1833–1912). Die Gerichtsbarkeit wurde von den preußischen Landgerichten in Kassel und in Hannover (für den Landesteil Pyrmont) ausgeübt. Dem Fürsten verblieben nur noch die Verwaltung des Kirchenwesens, das Begnadigungsrecht und ein Zustimmungsrecht bei Gesetzen. Zudem erhielt er weiterhin den Ertrag aus den Domänen.

Nachdem er alle zehn Jahre erneuert worden war, wurde der Akzessionsvertrag 1926 gekündigt und zum 1. April 1929 wurde Waldeck als Teil der Provinz Hessen-Nassau offiziell dem Freistaat Preußen angegliedert.
(StH/UH)

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„Fürstentum Waldeck-Pyrmont schließt Akzessionsvertrag mit Preußen, 18. Juli 1867“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6513> (Stand: 18.7.2025)
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