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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902

Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt beschließt in erster Lesung eine Reform des Wahlrechts. Darin enthalten ist das Prinzip der direkten Wahl und der Wahlpflicht, die auf den entschiedenen Widerstand der großherzoglichen Regierung stößt.
(OV)

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„Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3050> (Stand: 13.8.2024)
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