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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902
Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt beschließt in erster Lesung eine Reform des Wahlrechts. Darin enthalten ist das Prinzip der direkten Wahl und der Wahlpflicht, die auf den entschiedenen Widerstand der großherzoglichen Regierung stößt.
(OV)
- Belege
- Schulthess' europäischer Geschichtskalender, 1902, S. 117
- Weiterführende Informationen
- Verhandlungen der zweiten Kammer der Landstände des Großherzogthums Hessen in den Jahren 1900/1903. Einundreißigster Landtag, Protokolle, Bd. 4, Darmstadt 1902, S. 3158-3189
- Hessische Parlamentarismusgeschichte: Verhandlungen der zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in den Jahren 1900/03. Protokolle, Bd. 4, S. 3158-3189 (eingesehen am 20.6.2022)
- Wikipedia: Landstände des Großherzogtums Hessen (abgerufen am 21.6.2016)
- Empfohlene Zitierweise
- „Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3050> (Stand: 13.8.2024)
