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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902

Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt beschließt in erster Lesung eine Reform des Wahlrechts. Darin enthalten ist das Prinzip der direkten Wahl und der Wahlpflicht, die auf den entschiedenen Widerstand der großherzoglichen Regierung stößt.
(OV)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3050> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Mai 1902 | Juni 1902 | Juli 1902
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