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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Festlegung der rechtlichen Sonderstellung der Stadt Wetzlar, 1815
Die bis 1803 freie Reichsstadt Wetzlar wird auf dem Wiener Kongress dem Königreich Preußen zugeschlagen. Die Region um Wetzlar mit dem Stadtzentrum gehört nun zum preußischen Regierungsbezirk Koblenz und damit zur preußischen Rheinprovinz. Sie bildet so ein „Immediatgebiet“, in dem Sonderentwicklungen begünstigt werden. Erst 1932 wird dieser Sonderstatus aufgehoben.
Die Beamten werden auf den preußischen König vereidigt. Dieser ist als Landesherr auch Träger des Kirchenregiments und setzt den Superintendenten ein. 1817 erfolgt aus Anlass des Reformationsjubiläums die königliche Anweisung zur Vereinigung der lutherischen und reformierten Gemeinden zur Union.
(RKr)
- Records
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- „Festlegung der rechtlichen Sonderstellung der Stadt Wetzlar, 1815“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6096> (Stand: 13.8.2024)
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