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Bericht über die Wirkung des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Jugendlicher, 2. August 1901

Der Kasseler Regierungspräsident August von Trott zu Solz (1855–1938) berichtet dem Kaiser von der Wirkung des am 2. Juli 1900 verabschiedeten Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger. Das Gesetz sei inzwischen häufig angewandt worden und werde bald von wohltätiger Wirkung auf die Bevölkerung sein. Es werde schon jetzt in gewissen Kreisen gefürchtet und habe insbesondere unter einem Teil der für die Fürsorgeerziehung in Betracht kommenden Jugend eine heilsame Angst bewirkt. Der Regierungspräsident hofft, daß in einigen Jahren die segensreichen Folgen des Gesetzes in einer verminderten Kriminalistik der Jugend zum Ausdruck kommen und daß durch das Gesetz ein Damm gegen die bereits vielfach geradezu erschreckende Verrohung und Verwahrlosung der Jugend der niederen Stände geschaffen wird.1.
(OV)


  1. Vgl. hierzu auch die diesbezüglichen Ausführungen des Wiesbadener Regierungspräsidenten Richard Wentzel anlässlich der Eröffnung des 35. Kommunallandtages des Regierungsbezirks Wiesbaden am 10. April 1901
Records
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„Bericht über die Wirkung des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Jugendlicher, 2. August 1901“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4557> (Stand: 10.12.2021)
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