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Konstituierung des 11. Hessischen Landtags, 13. Oktober 1983

Der 11. Hessische Landtag tritt in Wiesbaden zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen.

Am 25. September 1983 waren vorgezogene Neuwahlen durchgeführt worden, nachdem bei den Landtagswahlen am 26. September 1982 weder SPD noch CDU eine Mehrheit erreicht hatten und die Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit nicht zustande gekommen war. Gegenüber den fast genau ein Jahr zurück liegenden Wahlen zum 10. Hessischen Landtag verzeichnete die SPD am 25. September ein Stimmen-Plus von 3,4 Prozent (auf 46,2 Prozent), die CDU hingegen ein Minus von 6,2 Prozent (auf 39,4 Prozent).

Von 110 Landtagsmandaten entfallen auf Abgeordnete der SPD nun 51 (bisher 49), der CDU 44 (52), der FDP (die bei der vorangegangenen Landtagswahl 1982 den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde nicht geschafft hatte, und deshalb für die Dauer eines Jahres nicht im Landtag vertreten war) acht und die Grünen sieben (zuvor neun). Spitzenkandidat der Sozialdemokraten als stärkster Fraktion ist der seit 1976 an der Spitze der SPD-geführten Regierung stehende, derzeit jedoch nur geschäftsführend das Amt des Ministerpräsidenten bekleidende Holger Börner (1931–2006).1

Obwohl in der Tagesordnung für die erste Landtags-Sitzung der elften Legislaturperiode vorgesehen, wird die Wahl des Ministerpräsidenten verschoben. Holger Börner, der bereits nach dem Scheitern von Koalitionsverhandlungen vor einem Jahr zurückgetreten war, hatte angekündigt, sich nicht erneut zur Wahl stellen. Er rechne nicht mit einer Mehrheit. Entgegen dieser Ankündigung kommt es im Juni 1984 schließlich zu einer Tolerierungsvereinbarung mit den GRÜNEN und zur Wiederwahl Börners als Ministerpräsident des Landes Hessen.
(KU)


  1. Die Verfassung des Landes Hessen sieht vor, dass ein neuer Ministerpräsident nur mit der absoluten Stimmenmehrheit der Landtagsabgeordneten gewählt werden kann. Entgegen den Regelungen in anderen Länderparlamenten reicht eine einfache Mehrheit auch in einem ein- oder zweimalig wiederholten Wahlgang nicht aus. Solange sich jedoch keine neue Mehrheit für einen Kandidaten (und zugleich zur Bildung einer regierungsfähigen Konstellation) findet, so lange bleibt der vorangegangene Ministerpräsident geschäftsführend im Amt.
Records
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.10.1983, S. 2: Konstituierende Sitzung des 11. Hessischen Landtags
  • Friedrich Ebert Stiftung: AdsD – Archiv der sozialen Demokratie: [Bestände und Findmittel: Nachlässe und Deposita: A bis C:] Börner, Holger# (abgerufen am 11.12.2012)
Recommended Citation
„Konstituierung des 11. Hessischen Landtags, 13. Oktober 1983“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/1478> (Stand: 26.5.2021)
Events in September 1983 | October 1983 | November 1983
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