Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Hessischer Landtag verabschiedet das weltweit erste Datenschutzgesetz, 7. Oktober 1970
Der Hessische Landtag verabschiedet mit dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) eine umfassende Regelung für den Schutz personenbezogener Daten und zur Abwehr einer Gefährdung der verfassungsmäßig festgeschriebenen Gewaltenteilung durch die Automatisierung der Datenverarbeitung in den Verwaltungsorganen des Landes. Das am 13. Oktober 1970 in Kraft tretende HDSG ist das erste und damit älteste Datenschutzgesetz der Welt, das von einem Parlament gemäß einem vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren gefasst wird („formelles“ Gesetz).
Der durch das HDSG geschaffene gesetzliche Rahmen sichert das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ ab, sprich: „das Recht des einzelnen, grundsätzlich [selbst] über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“ (Virtuelles Datenschutzbüro). Es bestimmt, wie und auf welche Weise personenbezogene Daten in der öffentlichen Verwaltung verarbeitet werden dürfen.
Darüber hinaus enthält das Gesetz Regeln zum Ausgleich des Informationsgefälles zwischen der „ausführenden“ Exekutive (zu denken ist hier vor allem an die Verwaltungsorgane auf Landes- und Kommunalebene) und der gesetzgebenden Legislative (vgl. Keller/Raupach, Informationslücke des Parlaments) um auf diesem Wege „das auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung beruhende verfassungsmäßige Gefüge des Staates […] vor einer Gefährdung infolge der automatisierten Datenverarbeitung“ zu bewahren. Um die Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis sicherzustellen richtet das Land Hessen 1971 zusätzlich die Stelle eines eigenen Datenschutzbeauftragten ein.
(KU)
- Belege
- Alexander Genz, Datenschutz in Europa und den USA. Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Safe-Harbor-Lösung, Wiesbaden 2004
- Jochen Nungesser, Hessisches Datenschutzgesetz: unter Berücksichtigung der EG-Datenschutzrichtlinie. Kommentar für die Praxis (Reihe Kommunale Schriften für Hessen), 2. Aufl., Stuttgart u. a. 2001
- Thomas Keller/Hubert Raupach, Informationslücke des Parlaments. Wissenschaftliche Hilfseinrichtungen für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente (Schriftenreihe des Forschungsinstituts der Friedrich-Ebert-Stiftung 76), Hannover 1970
- Weiterführende Informationen
- Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) in der Fassung vom 7. Januar 1999 (eingesehen am 13.4.2012)
- Der Hessische Datenschutzbeauftragte: Einführende Hinweise zum Hessischen Datenschutzgesetz (eingesehen am 13.4.2012)
- Virtuelles Datenschutzbüro (eingesehen am 13.4.2012)
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessischer Landtag verabschiedet das weltweit erste Datenschutzgesetz, 7. Oktober 1970“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/204> (Stand: 7.10.2020)
- Ereignisse im September 1970 | Oktober 1970 | November 1970
-
Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31