Regesten der Landgrafen von Hessen
1332 August 6
Graf von Ziegenhain wird mainzischer Hauptmann in Hessen
Regest-Nr. 894
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv München, Mainz, Domkapitel, fasc. 81, Nr. 88. Abhängendes Siegel des Ausstellers abgefallen. Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 3230, S. 78. Literatur: Siehe Falk, Behördenorganisation S. 18 f. - Regest
- Graf Johann von Ziegenhain wird des Erzbischofs Balduin von Trier, Herrn und Pflegers des Stiftes zu Mainz, Hauptmann im Hessenlande. Er soll mit den erzb. Amtleuten zu Tage reiten und seiner Untertanen Tage leisten, wenn die Amtleute es fordern. Kommt er nachts nicht wieder in seine Veste, so hat er Anspruch auf die Kost in einer erzbischöflichen Burg. Im allgemeinen jedoch werden ihm Kost und Schaden nicht ersetzt. Er soll "keine sonderliche Heimlichkeit" mit seinem Neffen, dem Landgrafen von Hessen, haben und Mainz auf Verlangen gegen diesen unterstützen gemäß den Abmachungen, die er mit Erzbischof Mathias getroffen hat. - Geg. zů Myldenberg des Dunrestages vor Laurencii 1332.
- Nachweise
-
Weitere Personen
Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Trier, Erzbischöfe, Balduin von Luxemburg · Trier, Erzbischöfe, Balduin von Luxemburg · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Mainz, Erzbischöfe, Matthias von Bucheck
-
Weitere Orte
Mainz, Erzstift, Hauptmann im Hessenland · Mainz, Erzstift, Amtmänner · Mainz, Erzstift, Burgen · Miltenberg
-
Sachbegriffe
Gerichtstage · Kost · Hauptmänner · Amtmänner · Burgen
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. Mainz
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 894 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/894> (Stand: 26.04.2024)