Regesten der Landgrafen von Hessen
1508 Januar 20
Auszahlung des Singmessegeldes an die zuständigen Vikare
Regest-Nr. 6973
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 116/19 (Provenienz: Wolfhagen, Rentmeister). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 161 Nr. 3400. - Regest
- Wilhelm, jetzt Landgraf zu Hessen, hat in der Sohloßkapelle zu Kassel eine tägliche ewige Singmesse gestiftet für zwei Personen und sie jährlich mit 25 fl. dotiert, die von Rat und Gemeinde zu Wolfhagen fällig sind, und zwar jährlich zu Weihnachten aus den dortigen Erbzinsen zahlbar. Die beiden Vikare dieser Singmesse, Kaspar Rincke und Heinrich Focke, quittieren der Stadt Wolfhagen über den Empfang dieses Betrages für dieses und alle vergangenen Jahre.
Es siegelt der gen. Kaspar Rincke zu Kassel, Kanoniker.
1508 am tage Fabiani und Sebastiani. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Rinck, Kaspar · Focke, Heinrich, Vikar, Kanoniker
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schloßkapellen · Kapellen · Seelstiftungen · Singmessen · Dotierungen · Räte · Gemeinden · Erbzinsen · Zahltermine · Vikare · Kanoniker · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 5
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6973 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6973> (Stand: 30.04.2024)