Regesten der Landgrafen von Hessen
1546 August 7
Adam Henkel schwört Urfehde
Regest-Nr. 15325
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4254 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 713〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Adam Henkel, Ritter, aus Gießen, der aus wohl verschuldeten Ursachen im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und innerhalb eines Jahres in eine offene Versammlung einzutreten, worin man Zeche, Freude oder Gesellschaft pflegt. Bei einem Urfehdebruch will er als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 50 fl. zahlen müssen.
Siegel des Hans Seitz, Rat in Kassel. -
Wortlaut der Datierung
1546 am sonnabend den 7. Augusti (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gefangene, Freilassen von · Räte · Gesellschaften · Ritter · Urfehden · Bürgen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15325 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15325> (Stand: 08.05.2024)