Regesten der Landgrafen von Hessen
1376 Januar 18
Wiegand Riedesel erhält ein Pfand aus den Gerichtseinnahmen in Gudensberg
Regest-Nr. 11743
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Gen. Rep. Gudensberg. Pergament, Schrift stark abgeblättert, hinterklebt, beide Siegel ab. Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 53 Nr. 197. - Regest
- Ritter Eckebrecht von Grifte (Griffede) und Wygand (II.) Rydesele sind von den Landgrafen Heinrich und seinem Vetter Hermann zu Hessen (Hessin) bewiesen worden mit 26 Mark Geldes und 2 Pfund Pfennige Gülte auf Michaelis, (je 56 Schillinge Pfennige hessischer Währung für eine Mark zu rechnen), die mit 260 Mark und 20 Pfund abgelöst werden können, auf alle ihre Gerichte, die zu Gudensberg (Gudinsberg) gehören. Wenn die Gerichte verderbt würden, so daß die Gülte nicht fallen könnte, so sollte sie anderwärts ersetzt werden.
Siegler: die Aussteller.
.. an deme frytage noch deme achczenden tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Grifte, Eckebrecht [II.] von · Riedesel, Wiegand · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gerichte, Einnahmen aus · Pfänder · Gülten, jährliche · Pfandschaften
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Riedesel zu Eisenbach
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11743 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11743> (Stand: 16.05.2024)