Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1348 Mai 28

Schiedsgerichtlicher Austrag der Streitigkeiten mit dem Stift Fritzlar

Regest-Nr. 1101

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Fritzlar, Stiftsarchiv. abhängendes kleines Siegel beschädigt.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 5665, S. 575 f.
Regest
Landgraf Heinrich zu Hessen bekundet, daß zwischen ihm und den Domherrn zu Fritzlar geredet ist, daß er 3 seiner Freunde kiesen soll, und jene 3 der ihrigen. Diese sollen miteinander reiten um die Zehnten, derentwegen er mit den Domherrn zwieträchtig ist, zu besehen. Wo gefunden wird, daß gerodet ist in des Landgrafen banwelde, da sollen sie ihm den Rodezehnten lassen; aber aber gerodet ist in anderen Gehölzen, worin die Dörfer Marke haben, wo die Domherren den Zehnten über das gefilde haben, da soll der Rodezehnte den Domherren bleiben. Der Landgraf soll das besehen und ausfragen, sobald seine Kriege mit dem Stifte von Mainz und seinem Bruder es ihm erlauben. Kommt es in diesen Kriegen zu einer Satzung und sendet er dann aus anderen Gründen nicht seine Leute, so sollen die Fritzlarer die Zehnten verdun und ee dan sie gewert werdin, so solle wir dar bi sendin und daz lazin uzfragin. - 1348 uf die nehiste wittochon vor unsers herrin ufvart.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Fritzlar, Domherren

Sachbegriffe

Schiedsleute · Zehnter · Rodungen · Bannwälder · Rodezehnter · Gehölze · Wälder · Dörfer · Marken · Domkanoniker · Auseinandersetzungen, mit Mainz

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Reg. Erzb. Mainz

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1101 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1101> (Stand: 26.04.2024)