Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Neuer Sparversicherungsplan der hessischen Spar- und Girokassen, 10. Dezember 1951
In Hessen gilt seit dem 10. Dezember ein neuer Sparversicherungsplan, der von den öffentlich-rechtlichen Sparkassen angewandt wird. Er sieht vor, dass ein Sparvertrag mit der Sparkasse als auch ein besonderer Versicherungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, der öffentlich-rechtlichen Hessisch-Nassauische Lebensversicherungsgesellschaft, abgeschlossen wird. Die Sparer müssen für mindestens 50 Monate eine bestimmte Summe zur Seite legen. Insgesamt sind Endsummen von 500 DM, 1.000 DM, 1.500 DM und 2.000 DM veranschlagt. Die Zinsen liegen bei 4,5 %, von denen 1,5 % als Risikoprämie an die Versicherung gehen. Nur Personen unter 50 Jahren können diesen neuen Sparversicherungsplan nutzen. Der Plan verstößt nicht gegen die Richtlinien der Bankenaufsichtsbehörden. Zudem erhalten die Sparer Steuerbegünstigungen. Auch andere Bundesländer könnte das hessische Modell übernehmen, wie der Hessische Sparkassenverband in einer Presseerklärung bekannt gibt.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.12.1951, S. 5
- Empfohlene Zitierweise
- „Neuer Sparversicherungsplan der hessischen Spar- und Girokassen, 10. Dezember 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3967> (Stand: 10.12.2020)