Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Wahl der nichtrichterlichen Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshof, 21. März 1951
Im Hessischen Landtag werden die nichtrichterlichen Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshof gewählt. Hierbei werden durch Los drei Mitglieder der SPD und drei Mitglieder der „nichtsozialistischen Parteien“ in den Gerichtshof gewählt. Damit ist im Staatsgerichtshof – im Gegensatz zum Landtag – keine „sozialistische Mehrheit“ mehr gegeben, was besonders Auswirkungen in der Frage der Sozialisierung hat. Gewählt werden Prof. Dr. Heinrich Düker, Elisabeth Freifrau von Stein, Wolfgang Speith, Arthur Sellier, Ernst Engel und Dr. Herbert Fuchs.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.3.1951, S. 1
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Wahl der nichtrichterlichen Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshof, 21. März 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3726> (Stand: 21.3.2022)