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Beratung über das Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 1. Juli 1904

Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags berät den am 30. Januar 1903 vorgelegten Entwurf eines Landtagswahlgesetzes. Die Kammer nimmt den Artikel mit dem Grundsatz der direkten Wahl gegen die vier Stimmen der Nationalliberalen an. Dagegen lehnt sie den Artikel ab, der die Zusammensetzung der Zweiten Kammer neu regelt. Das betrifft sowohl eine Vorlage, nach der die städtischen Abgeordneten um fünf vermehrt werden sollen, als auch den Antrag des Ausschusses, mit dem sowohl die Zahl der städtischen wie der ländlichen Abgeordneten um je fünf erhöht werden soll. Die Kammer stimmt dafür, die Zahl der städtischen Abgeordneten um fünf zu erhöhen, dafür aber die Vorrechte der kleineren Städte Alsfeld, Bingen und Friedberg abzuschaffen und sie in die ländlichen Wahlkreise einzugliedern. Damit würden die drei Provinzen Oberhessen, Starkenburg und Rheinhessen je einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Beratung über das Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 1. Juli 1904“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3035> (Stand: 26.3.2019)
Ereignisse im Juni 1904 | Juli 1904 | August 1904
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