Regesten der Landgrafen von Hessen
(1475)
Die von Boyneburg kommentieren die Ausgaben der Neußer
Regest-Nr. 3725
- Überlieferung
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Ausfertigung: Aufzeichnung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/2 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Auf einem Doppelfolioblatt. Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 99 Nr. 1123. - Regest
- Friedrich von Boyneburg genannt Hohenstein und die Brüder Heimbrod und Hans von Boyneburg genannt Hohenstein schreiben an Hofmeister und Kammerschreiber und beantworten Punkt für Punkt eine von den Neußern ausgegangene Aufzeichnung soweit sie davon betroffen werden. Es handelt sich dabei um eine Aufstellung von verschiedenen Geldbeträgen, um Tuche und Schuhe, deren Empfang sie z.T. bestätigen, in einigen Fällen bestreiten.
- Nachweise
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Weitere Personen
Boyneburg, Friedrich von, gen. Hohenstein · Boyneburg, Heimbrod von, gen. Hohenstein · Boyneburg, Hans [II.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Beinamen · Verwandte · Brüder · Hofmeister · Kammerschreiber · Rechnungen, Prüfen der · Aufzeichnungen · Kostenabrechnungen · Gelder · Tuche · Schuhe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3725 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3725> (Stand: 03.05.2024)