Regesten der Landgrafen von Hessen
1498 Januar 4
Wilhelm III. gestattet den Verkauf einer Jahresgülte
Regest-Nr. 6350
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 113, Bl. 77. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 714 Nr. 1897. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] gestattet genannten Gießener Bürgern, Herrn Dietrich von Cleen, Komtur der Deutschordensballei Marburg, und seinem Hause 3 fl. Jahresgülte von 60 fl. Kapital aus ihren Gütern in und vor Gießen zu verschreiben, unangesehen des vorhergegangenen landgräflichen Statuts (status). Sie müssen jedoch diese 3 fl. in den nächsten 3 Jahren wiedereinlösen, sonst fällt das Wiedereinlösungsrecht an den Landgrafen.
Sekret des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Am donrstage nach des nuwen Joris tage a. d. etc. 98.
Ein solches Statut findet sich in der Marburger Kopiarüberlieferung allerdings nicht. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Komture · Deutschordensballeien · Gülten · Jahresgülten · Renten · Güter · Verschreibungen · Wiederkaufsrechte · Wiederkaufspflichten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6350 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6350> (Stand: 04.05.2024)