Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Überfahren der Grenze durch Sportboote auf der Werra erlaubt, 17.-18. Mai 1978
Mit Wirkung des Protokollvermerks Nr. 54 der deutsch-deutschen Grenzkommission in Gera (Thüringen) ist das Überfahren der Grenze zwischen der BRD und der DDR an den Flüssen Werra und Saale in dem Umfang gestattet, wie dies auf Grund der Gewässerverhältnisse möglich ist (Die Grenzkommission, S. 54). Das Verlassen der Boote am Ufer des Gebiet des jeweils anderen Staates ist bei Unfällen gestattet. Der Vermerk hat eine Gültigkeit von 20 Jahren.
(MW)
- Belege
- Die Grenzkommission, S. 54
- Elmar Clute-Simon/Reiner Emmerich, Das Haus auf der Grenze, 3. Aufl., Bad Hersfeld 1991, S. 75
- Empfohlene Zitierweise
- „Überfahren der Grenze durch Sportboote auf der Werra erlaubt, 17.-18. Mai 1978“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4251> (Stand: 20.2.2022)