Regesten der Landgrafen von Hessen
1453 Oktober 3
Die Brüder von Bracht schwören Urfehde
Regest-Nr. 15598
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2141 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 224〉. Siegel: Das Siegel unter Papierdecke aufgedrückt. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1346 Nr. 4821. - Regest
- Die Brüder Hermann und Henne von Bracht bekunden, daß Graf Philipp von Katzenelnbogen ihren Bruder Gerhard von Bracht gefangen genommen hatte, dann aber nach gewissen urkundlichen Verpflichtungen Gerhards wieder freigegeben hat. Die Brüder schwören, dieses Gefängnis weder am Grafen und seiner Herrschaft noch irgendeinem anderen von den Beteiligten in irgendeiner Weise zu rächen.
Für die Aussteller siegelt Junker Hans Pheiser. -
Wortlaut der Datierung
D. uff den mitwochen nach sant Michels dag des heilligen erczelngis 1453.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15598 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15598> (Stand: 01.05.2024)