Regesten der Landgrafen von Hessen
1504 Januar 10
Kurt Thommen wird landgräflicher Diener
Regest-Nr. 4943
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 155, Bl. 128a. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 599 Nr. 1557. - Regest
- Landgraf Wilhelm II. nimmt Kurt Thommen von Neuburg, württembergischen Marschall, für die nächsten 10 Jahre zum Diener von Haus aus an, ausgenommen gegen Herzog Ulrich von Württemberg. Er muß sich mit 4 Pferden ausrüsten und erhält jährlich Jan 6 100 fl., dazu im landgräflichen Dienste Futter, Mahl, Nagel und Eisen und Ersatz seines reisigen Schadens. Kommt es zwischen ihm und dem Landgrafen deshalb zum Streit, sollen Hofmeister und Marschall entscheiden.
Sekret des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
Auf mitwochen nach der heiligen dryer konige tag 1504.
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Weitere Informationen
Der Revers Konrad Thumbs vom gleichen Tag unter ID 15024.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Diener, landgräfliche · Marschälle, württembergische · Herzöge · Pferde · Ausrüstungen · Dienste, landgräfliche · Verpflegung · Eisen · Nägel · Schäden, reisige · Streitigkeiten · Schlichtungen · Schiedsrichter · Hofmeister
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4943 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4943> (Stand: 15.05.2024)