Regesten der Landgrafen von Hessen
1480 März 1
Heinrich III. verpflichtet sich, in die Verschreibung für Frankfurt einzutreten
Regest-Nr. 9973
- Überlieferung
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Ausfertigung: Stadtarchiv Frankfurt, Reichssachen I, Urkunde 264c. Mit Siegel.
Konzept und Reinschrift: Stadtarchiv Frankfurt, Reichssachen I, 6085.Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1689 f. Nr. 6058. - Regest
- Landgraf Heinrich von Hessen bekundet, daß sein + Schwiegervater Graf Philipp von Katzenelnbogen mit der Stadt Frankfurt in freundschaftlicher Verschreibung gestanden und die Stadt ihm hierfür jährlich zwischen April 23 und Mai 1 100 fl. auf Kündigung gegeben hat, wie aus der Urkunde für den Grafen von 1450 April 10 hervorgeht. Da nun der Landgraf Grafschaft, Lande und Herrschaft Graf Philipps geerbt und die Stadt Frankfurt ihm zugesagt hat, die 100 fl. auch an ihn zu zahlen, verpflichtet sich Landgraf Heinrich, in die Verschreibung Graf Philipps mit der Stadt Frankfurt einzutreten, was jedoch keinerlei Rückwirkung auf seinen Schutzvertrag mit der Stadt wegen der ihm geliehenen 3000 fl. (von 1476 Oktober 2) haben soll. Beide Verträge sollen unabhängig voneinander, solange sie in Kraft sind, gehalten werden.
Siegel des Ausstellers.
Geben uff mitwochen nach dem sontag Reminiscere 1480 - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schwiegerväter · Städte · Grafen · Verschreibungen, Eintreten in · Verpflichtungen, Erben von · Kündigungsfristen · Erbe · Schutzverträge · Schutzgelder
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9973 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9973> (Stand: 04.05.2024)