Regesten der Grafen von Ziegenhain
Helwig von Rückershausen wird Erbburgmann der im Bau befindlichen Burg Neukirchen
Regest-Nr. 1358
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament; wegen Feuchtigkeitseinwirkung geschädigt, aufgezogen, am rechten Rand kleinere Textverluste. Siegel: Siegel fehlt. - Regest
- Ritter Helwig von Rückershausen (Rukershusen) bekundet, dass Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cygenhain) ihn als Erbburgmann für seine im Bau befindliche Burg zu Neukirchen (Nuwenkyrchen) gewonnen hat, wofür er ihm oder seinen Söhnen erblich als Burglehen vier Pfund Pfennige Geldes jährlich von seiner Herbstbede in Riebelsdorf (Rybelsdorff) geben und auf den Feldern zu Neukirchen an Acker und Land anweisen soll: so viel je Feld, daß man zwei Viertel Frucht aussähen kann, und Wiesen, die zwei Wagen Heu einbringen (daz man zwey vierteil vruochte angesewe vnde Wysen zuo zweyn wagnen hewes). Das geschieht unter folgender Bedingung: Helwig, seine Söhne oder einer von ihnen soll seinen Sitz auf der Burg zu Neukirchen nehmen und so, für das Burglehen Dienst leisten. Unter dieser Voraussetzung ist man ihnen das Burglehen schuldig. Sollte aber keiner von ihnen dort Wohnsitz nehmen, um so das Burglehen zu verdienen, so braucht ihnen Graf Johann das Burglehen nicht zu geben, sondern er und seine Erben könnten dann frei und ohne Einspruch darüber verfügen. Siegler: der Ausster. nach Crist geburte druzehenhundirt iar dar nach in deme eynvndrizigesteme iare, an deme nehesten Suontage nach sente Johannes tage, dem man nennet Decollacio.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
Rückershausen, Helwig von, Ritter, Erbburgmann zu Neukirchen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Burgenbau · Burgen · Erbburgmannen · Burgmannen · Fruchgülten · Burglehen, Bedingungen für · Lehen, aktiv · Lehnswesen · Vasallen
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1358 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1358> (Stand: 06.05.2024)