Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1410 November 14

Graf Johann von Katzenelnbogen bestätigt die Vereinbarung zwischen ihm und seiner Frau Anna

Regest-Nr. 13079

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2036 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, 15⟩;
B: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1692 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 80, Nr. 32⟩.
Stückbeschreibung: A: Sehr gut erhalten.
B: Fast völlig vermodert.
Siegel: A: Mit den Siegeln; B. Siegel ab.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12, fol. 46, 16. Jahrhundert; Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen, 16. und 17. Jahrhundert.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium VI, fol. 17v; Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium XIV, fol. 51; Kasseler Repertorium I, S. 366; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 736 Nr. 2646.
Regest
Graf Johann von Katzenelnbogen bekundet, daß sein lieber Neffe und Schwager, Graf Simon von Sponheim und Vianden, Graf Johann von Sponheim d.J., Johann von Isenburg, Herr zu Büdingen, und Friedrich, Herr zu Runkel, zwischen ihm und seiner Frau, der Gräfin Anna von Katzenelnbogen, folgende Übereinkunft geschlossen haben: Stirbt Graf Johann vor seiner Frau Anna, dann fällt die auf ihn von seinem + Vater Graf Diether gekommene Grafschaft an Graf Philipp, ihren Sohn, vorbehaltlich des Wittums von Anna. Desgleichen soll Philipp die halbe Grafschaft und Herrschaft, die Graf Eberhard von Katzenelnbogen gehörte, besitzen, die andere Hälfte jedoch Anna innehaben, solange sie lebt. Nach Johanns Tod soll Philipp die genannte Grafschaft des Schwiegervaters Graf Johanns von ihren Lehensherren zu Lehen nehmen, deswegen aber seine Mutter Anna in ihrem Teil nicht bedrängen.
Heiratet Anna nach dem Tod ihres Gemahls Graf Johanns von Katzenelnbogen erneut, dann sollen ihre Kinder aus dieser zweiten Ehe keinen Anteil an der Grafschaft haben, sondern mit Geld abgefunden werden. Heiratet Graf Johann nach dem Tode seiner Frau Anna wieder, dann gilt für die Kinder aus dieser Ehe das gleiche.
Stirbt aber die Gräfin Anna vor Graf Philipp, dann sollen die Grafen Johann und Philipp die von Graf Eberhard überkommene Grafschaft gemeinsam besitzen. Erzielt Graf Johann mit seiner Frau Anna noch weitere Kinder, dann dürfen diese nur mit einer Summe Geldes oder mit Schlössern entschädigt werden. Sterben die Gräfin Anna und Graf Philipp ohne Leibeserben, fallen beide Grafschaften dahin, wohin es rechtmäßig ist. Die Fahrhabe, die sich nach Graf Johanns Tod in den Schlössern der Grafschaft Eberhards vorfindet, ist gleicherweise zwischen Anna und Philipp zu teilen. Weitere Forderungen soll Anna dann nicht mehr stellen, aber auch ein Viertel von Graf Johanns nachgelassenen Schulden bezahlen.
Die Amtleute und Burgmannen im Gebiet der Grafschaft Eberhards müssen die obigen Punkte beschwören und mitsamt den Turmhütern, Pförtnern und Wächtern der Schlösser nach dem Tode Graf Johanns Anna und Philipp huldigen. Graf Johann beschwört diese Vereinbarung und siegelt zusammen mit Ritter Emicho von Bürresheim (Burentz-) und Herrn Johann Piner, Pastor zu Gerau.

Wortlaut der Datierung

Dat. 1410 feria sexta post Martini episcopi.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV.

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Johanns IV., geb. Gräfin von Katzenelnbogen

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Piner, Johann · Bürresheim, Emicho von

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Sponheim-Vianden, Grafen, Simon III. · Sponheim, Grafen, Johann · Isenburg-Büdingen, Grafen, Johann II. · Runkel, Herren, Friedrich III.

Weitere Orte

Groß-Gerau, Pfarrer · Büdingen, Grafen

Sachbegriffe

Grafen · Ehefrauen · Söhne · Erbverträge · Witwen, Erneute Heirat von · Primogeniturregelungen · Burgen, Personal auf · Schulden, Übernahme von · Fahrhabe · Turmhüter · Pförtner · Lehen · Wächter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13079 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13079> (Stand: 27.04.2024)