Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1546 September 14

Johann von Weimar schwört Landgraf Philipp Urfehde

Regest-Nr. 15208

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2347 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 537⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Meister Johann von Weimar, der die Grete Keule in Unpflichten beschlafen hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen Philipp von Hessen war, woraus er entlassen wurde, schwört dem Landgrafen Urfehde.
Wenn er die Urfehde bricht, soll er als treulos und meineidig gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder ins Gefängnis bringen oder 50 fl. zahlen müssen.
Siegel des Hans Seitz.

Wortlaut der Datierung

1546 dinstags Abent crucis (lt. Findbuch).

Weitere Informationen

Margarete Keule wird 1546 September 12 aus dem Gefängnis entlassen, in das sie wegen Ehebruchs gekommen war.

Nachweise

Aussteller

Weimar, Johann von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hans

Weitere Personen

Keule, Margarete

Sachbegriffe

Unzucht, Strafe für · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15208 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15208> (Stand: 27.04.2024)