Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1546 Juni 26

Urfehde und Landesverweis des Kurt Kauley

Regest-Nr. 16387

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4898 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 717⟩.
Stückbeschreibung: Papier.
Siegel: Das Siegel unter Papier aufgedrückt.
Rückvermerke: Curt Kauley von Lantorff belangent Im Jahre 46 Sonabints nach Trinitatis.
Regest
Kurt Kauley von Londorf, der vor dem landgräflichen Gericht stand, weil er seine Stieftochter geschwängert hatte, wird des Landes Hessen und aller anhängenden Grafschaften verwiesen. Er beeidet gegenüber Bernhard Junker, Schultheiß in Kassel, dieses Urteil einhalten zu wollen, und schwört Urfehde. Als Bürgen stellt er seine Brüder Heinz und Hans Kauley und Andreas Lingenborn. Im Falle eines Urfehdebruchs sollen diese ihn wieder dem Gefängnis überstellen und 300 fl. Strafe zahlen.
Siegler: Hans Vin, Rat in Kassel

Wortlaut der Datierung

sonabents nach Trinitatis 1546.

Nachweise

Aussteller

Kauley, Kurt

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Vin, Hans

Weitere Personen

Kauley, Heinz · Kauley, Hans · Lingenborn, Andreas

Weitere Orte

Kassel (Stadt Kassel) · Londorf (Lkr. Gießen)

Sachbegriffe

Schultheißen · Urfehden · Bürgen · Brüder · Gefangene, Freilassen von · Strafen, Landesverweis · Räte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16387 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16387> (Stand: 27.04.2024)