Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1454 November 19

Gilbrecht von Schönborn verschreibt einen Zehnten als Wittum

Regest-Nr. 9275

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Rückvermerk des 15. Jahrhundert: der willigesbrief ober den czenden zu Nederheim von des wedems von mym hern (fortgesetzt von einer Hand des späten 15. Jahrhundert): lantgraffs welgesbreff ober den borgess zu Swalbach. Mit dem stark beschädigten Siegel.
Literatur: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1360 Nr. 4879.
Regest
Graf Philipp von Katzenelnbogen gestattet Gilbrecht von Schönborn, seiner Frau Maria seinen Teil des Zehnten zu Niederheim, der von der Grafschaft lehnsrührig ist, lebenslänglich nach Wittumsrecht als Wittum anzuweisen unter der Bedingung, daß von diesem Zehnten jederzeit Mannschaft geleistet wird.
Siegel des Ausstellers.
Geben uff sant Elizabeth tag 1454.
Nachweise

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Schönborn, Gilbrecht [I.] von · Schönborn, Maria von, Frau des Gilbrecht

Weitere Orte

Katzenelnbogen, Grafen · Niederheim, Zehnte

Sachbegriffe

Grafen · Lehen, Weitergabe von · Wittume · Verschreibungen · Mannschaften, Leisten von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9275 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9275> (Stand: 27.04.2024)