Regesten der Landgrafen von Hessen
1454 November 19
Gilbrecht von Schönborn verschreibt einen Zehnten als Wittum
Regest-Nr. 9275
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Rückvermerk des 15. Jahrhundert: der willigesbrief ober den czenden zu Nederheim von des wedems von mym hern (fortgesetzt von einer Hand des späten 15. Jahrhundert): lantgraffs welgesbreff ober den borgess zu Swalbach. Mit dem stark beschädigten Siegel. Literatur: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1360 Nr. 4879. - Regest
- Graf Philipp von Katzenelnbogen gestattet Gilbrecht von Schönborn, seiner Frau Maria seinen Teil des Zehnten zu Niederheim, der von der Grafschaft lehnsrührig ist, lebenslänglich nach Wittumsrecht als Wittum anzuweisen unter der Bedingung, daß von diesem Zehnten jederzeit Mannschaft geleistet wird.
Siegel des Ausstellers.
Geben uff sant Elizabeth tag 1454. - Nachweise
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Weitere Personen
Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Schönborn, Gilbrecht [I.] von · Schönborn, Maria von, Frau des Gilbrecht
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Grafen · Lehen, Weitergabe von · Wittume · Verschreibungen · Mannschaften, Leisten von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9275 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9275> (Stand: 04.05.2024)