Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911
Nach langer politischer Auseinandersetzung nimmt der Hessische Landtag das Wahlreformgesetz an, das im Laufe der letzten vier Wahlperioden immer wieder beraten worden war. Mit dem Gesetz wird im Großherzogtum Hessen das „Pluralwahlrecht“ eingeführt.
(OV)
- Belege
- Schulthess' europäischer Geschichtskalender, 1911, S. 115
- Empfohlene Zitierweise
- „Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3104> (Stand: 23.5.2020)