Regesten der Landgrafen von Hessen
1507 April 13
Kassel und Treysa verkaufen eine Gülte an Kirchen in Paderborn
Regest-Nr. 5091
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 247, Bl. 240. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 629 Nr. 1649. - Regest
- Die Städte Kassel und Treysa bekunden, daß sie mit Wissen und Willen Landgraf Wilhelms II. zum Nutzen ihrer Städte an Dekan und Kapitel der St. Peter- und St. Andreas-Kirche zu Paderborn eine Gülte von 85 fl. für 1700 fl. verkauft haben. Die Gülte soll jährlich zu Ostern in Paderborn aus den Gefällen der Städte Kassel und Treysa bezahlt werden, ist aber mit 1700 fl. wieder löslich.
Siegel des Landgrafen, der Städte Kassel und Treysa und des Präzeptors Jakob Ebelson der Antoniterhäuser zu Grünberg und Arolsen, der sich verpflichtet, falls die Gülte nicht vollständig entrichtet wird, den Fehlbetrag aus den Gütern der genannten Häuser zu begleichen.
1507 uff dinstag nach dem sontage Quasimodogeniti. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Ebelson, Jakob, Präzeptor der Antoniter in Grünberg
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Weitere Orte
Kassel · Treysa · Grünberg, Antoniter · Bad Arolsen, Antoniterkloster · Paderborn, St. Andreas Kirche · Paderborn, St. Peter Kirche
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Sachbegriffe
Städte · Verkäufe · Gülten, Verkauf von · Verkäufe, Zustimmung zu · Kirchen, St. Peter · Kirchen, St. Andreas · Zahltermine · Wiederkaufsrechte · Präzeptoren · Antoniter · Orden, Antoniter · Güter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5091 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5091> (Stand: 03.05.2024)