Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1461 Dezember 6

Eberhard von Sayn wird Diener des Grafen von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 15618

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2285 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 454⟩.
Siegel: Siegel unter Papierdecke unten aufgedrückt.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1446 Nr. 5145.
Regest
Eberhard von Sayn, Junggraf von Wittgenstein, wird von Graf Philipp von Katzenelnbogen mit 19 Pferden auf ein Jahr für 238 fl. in Sold genommen, wovon er eine Hälfte sofort, die andere mit Beendigung der Dienstzeit erhalten soll. Der Graf wird ihm, seinen Knechten und Pferden ferner Kost, Futter und Hufbeschlag geben und den gewöhnlichen reisigen Schaden erstezen, den er redlich veranschlagen soll. Kann er sich mit dem Grafen darüber nicht einigen, soll er einen gräflichen Amtmann oder Rat und der Graf einen von denen, die jetzt mit dem Aussteller in seinen Diensten stehen, als Schiedsleute wählen, damit diese darüber gütlich und verbindlich urteilen.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Geg. uff sant Niclais tag 1461.

Nachweise

Aussteller

Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Siegler

Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard

Sachbegriffe

Diener, Aufnahme als · Dienstgelder · Knechte · Amtleute · Schiedsleute · Schadensersatzforderungen · Pferde

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15618 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15618> (Stand: 28.04.2024)