Regesten der Grafen von Ziegenhain
Revers des Wigand von Hatzfeld über ein Gotteslehen
Regest-Nr. 1268
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel, beschädigt, anhängend. - Regest
- Ritter Wigand von Hatzfeld (Hotzfelt) bekundet, dass ihm die Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Zigenhan) und Nidda (Nidde) ihre Gotteslehen, Männer und Frauen (mannen unde wybe), die sie in Wetter besitzen, mit allen Rechten verschrieben haben, für ein Burglehen von 10 Gulden zu Rauschenberg. Die 10 Gulden aus dem Burglehen zu Rauschenberg sind vormals Wigands Eltern von den Eltern der Grafen verkauft worden. Wollen die Grafen ihre Gotteslehen wieder auslösen, so sollen sie dies drei Monate vorher ankündigen und müssen 100 Rheinische Gulden bezahlen. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini m ccccxx Quinta feria post dominicam reminiscere.
- Nachweise
-
Aussteller
-
Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
-
Siegler
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Lehen · Lehnswesen · Gotteslehen, Verkauf von · Verpfändungen · Reverse · Burglehen · Siegel · Burgmannen · Lehnsherren, Grafen als · Grafen, Verkäufe der
- Textgrundlage
-
Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1268 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1268> (Stand: 17.05.2024)