Regesten der Grafen von Ziegenhain
Verzicht des Johann Waldvogel auf das Gericht zu Ottrau und Belehnung mit der Herbstbede zu Loshausen
Regest-Nr. 904
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament; starker Moderschaden, aufgeklebt. Siegel: Siegel fehlt. Rückvermerke: (16. Jh.):Loshausenn. 1356. - Regest
- Johann Waldvogel (Waltfogil) und seine Frau Alberadis bekunden, dass sie auf alle Ansprüche auf das Gericht zu Ottrau (Ottera) verzichtet haben. Dafür sind sie von den Grafen Johann [I.] und Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhan) mit 3 Mark jährlicher Gülte aus der Herbstbede zu Loshausen (Lozhusin) belehnt worden. Für 30 Mark Pfennige ist das Lehen wieder lösbar, wobei in diesem Fall dem Ehepaar Waldvogel keine weiteren Ansprüche aus der Bede zustehen. Siegler: der Aussteller. Gegebin nach Cristes geburtin, du man zalte tuosint iar druohundirt iar dar nach in dem seys vnd funfzegisten ... Sunabinde nach Alre Heligin tage.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.
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Siegler
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Weitere Personen
Waldvogel, Albradis · Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gerichte, Verzicht auf · Verzichterklärungen · Entschädigungen · Lehen, aktiv · Lehnswesen · Belehnungen · Vasallen · Untertanen · Bede · Herbstbede · Lehen, Recht auf Lösung von · Lehen, lösbare
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 904 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/904> (Stand: 02.05.2024)