Regesten der Grafen von Ziegenhain
Verleihung von Stadtrechten an Burg-Gemünden durch Kaiser Karl IV.
Regest-Nr. 691
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Burg-Gemünden, Nr. 54/6. Stückbeschreibung: Pergament, stark vermodert. Siegel: Siegel Kaiser Karls liegt bei. Regesten: Wenck, Hess. Landesgesch. 2, UB, S. 445, Anm. - Regest
- Kaiser Karl IV. erteilt Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain das Privilegium, dass in dem Dorf Gemünden künftig ein Markt sein solle. Graf Gottfried möge dafür sorgen, dass es mit Mauern und Toren befestigt und ein Wochenmark angelegt werde. Dazu soll es ein Strafgericht, Stock und Galgen nach Gewohnheit des Reichshaben. Siegler: der Aussteller.
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Kommentar
Anm.: Vermutlich ist diese Urkunde, da sie inhaltlich den Urkunden ID 49 und 692 ähnelt, am gleichen Tag ausgestellt worden.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Märkte · Wochenmärkte · Stadtmauern, Errichtung von · Strafgerichte · Rechtsgewohnheiten · Gewohnheiten · Privilegien, kaiserliche · Kaiser · Richtsplätze · Stock und Galgen · Städte und Bürger · Stadtgründungen
- Textgrundlage
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Regest
nach: Wenck, Hess. Landesgesch. 2, UB, S. 445, Anm.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 691 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/691> (Stand: 19.05.2024)