Regesten der Landgrafen von Hessen
1350 November 28
Quittung der Kunigunde von Schönburg über Burglehensgelder
Regest-Nr. 15790
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2693 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 370〉. Stückbeschreibung: Moderbeschädigt und aufgezogen. Siegel: Von dem abhängenden Siegel ist nur der mittlere Teil erhalten: Schild belegt mit sechs Schildchen 3 : 2 : 1. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 330 Nr. 1082. - Regest
- Kunigunde, Witwe des Ritters Lamprecht von Schönburg, bekundet, von Graf Wilhelm von Katzenelnbogen (vier) Mark Weseler Währung erhalten zu haben, die ihr jährlich als Burglehen zustehen. Sie quittiert unter dem Siegel ihres Sohnes Otto.
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Wortlaut der Datierung
D. 13(50) vicesimo octava die mensis novembris.
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Weitere Informationen
Siehe die Quittung von 1347 November 11.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Oberwesel (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Währung
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Sachbegriffe
Burglehensgelder · Söhne · Witwen · Währungen, Weseler · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15790 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15790> (Stand: 29.04.2024)