Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1447 Oktober 18

Graf Johann II. bewilligt den Verkauf des Zehnten zu Ringelshausen an die Antoniter zu Grünberg

Regest-Nr. 478

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Ringelshausen Nr. 308/3.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Siegel anhängend.
Drucke: Baur, Hess. Urk. 4, S. 152, Nr. 160 (stark gekürzt).
Regesten: Eckhardt, Klöster 3, S. 265f., Nr. 388.
Regest
Ulrich von Schlüchtern (Sluchtern) gen. Katzenbiß (Kaczenbiß) bekundet, dass er den Antonitern in Grünberg für bezahlte seinen Zehnten zu Ringelshausen mit allen Zugehörungen für 350 Gulden Frankfurter Währung verkauft hat. Der Aussteller kann ihn mit vierteljährlicher Kündigungsfrist jeweils zu Weihnachten wieder zurück kaufen. Der Kauf ist von Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Cegenhain), von dem der Zehnt zu Ringelshausen zu Lehen geht, bewilligt, worüber die Herren eine besiegelte Urkunde haben. Siegler: der Aussteller u.a. <. . .> gegeben <. . .> nach Crist geburt m cccc xxxxvii <. . .>, uff santte Lucas tag. [Vgl. ID 479]
Nachweise

Aussteller

Katzenbiß, Ulrich

Empfänger

Grünberg, Antoniter

Siegler

Katzenbiß, Ulrich

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Johann II.

Weitere Orte

Ringelhausen · Frankfurt, Währung · Grünberg, Antoniter

Sachbegriffe

Lehnswesen · Lehnsherren, Grafen als · Zustimmungen, lehnsherrliche · Genehmigungen · Verkäufe · Zehnten · Währungen, Frankfurter · Gulden · Antoniter · Klöster

Textgrundlage
Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 478 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/478> (Stand: 28.04.2024)