Regesten der Grafen von Ziegenhain
Vereinbarung zwischen Abt Heinrich von Fulda und Graf Gottfried VII. über Burg und Stadt Herchenhain
Regest-Nr. 683
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Herchenhain Nr. 154/4. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel fehlt. Drucke: Wenck, Hess. Landesgesch. 2, UB, S. 392f., Nr. 381. - Regest
- Abt Heinrich von Fulda (Fulde) bekundet, dass er gemeinsam mit Graf Gottfried VII. von Ziegenhain (Cziginhayn) Burg und Stadt zu Hercheinhain (Herchinhayn) gebaut hat, die beiden gemeinsam gehörten. Graf Gottfried habe dazu alles gegeben, was er zu Herchenhain besitzt, ausgenommen den Kirchsatz daselbst. Die Amtleute und Burgmannen Abt Heinrichs sollen Graf Gottfried Treue geloben und schwören und ebenso sollen es die Amtleute und Burgmannen des Grafen gegenüber Abt Heinrich tun. Jegliche Einnahmen werden zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Dies gilt auch für die Einnahmen aus Neuerwerbungen, die seitens einer der Parteien getätigt werden. Siegler: der Aussteller. Nach Christis Geburt Drizen hundirt Jar, in dem Acht und funfftzigisten Jahre, an sent Michahel Tage des heiligen Ertzengils. [Vgl. ID 1436]
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Burgen · Burgenbau · Städte · Städtebau · Stadtgründungen · Äbte · Städte und Bürger
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 683 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/683> (Stand: 02.05.2024)