Regesten der Landgrafen von Hessen
1348 Mai 28
Schiedsgerichtlicher Austrag der Streitigkeiten mit dem Stift Fritzlar
Regest-Nr. 1101
- Überlieferung
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Ausfertigung: Fritzlar, Stiftsarchiv. abhängendes kleines Siegel beschädigt. Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 5665, S. 575 f. - Regest
- Landgraf Heinrich zu Hessen bekundet, daß zwischen ihm und den Domherrn zu Fritzlar geredet ist, daß er 3 seiner Freunde kiesen soll, und jene 3 der ihrigen. Diese sollen miteinander reiten um die Zehnten, derentwegen er mit den Domherrn zwieträchtig ist, zu besehen. Wo gefunden wird, daß gerodet ist in des Landgrafen banwelde, da sollen sie ihm den Rodezehnten lassen; aber aber gerodet ist in anderen Gehölzen, worin die Dörfer Marke haben, wo die Domherren den Zehnten über das gefilde haben, da soll der Rodezehnte den Domherren bleiben. Der Landgraf soll das besehen und ausfragen, sobald seine Kriege mit dem Stifte von Mainz und seinem Bruder es ihm erlauben. Kommt es in diesen Kriegen zu einer Satzung und sendet er dann aus anderen Gründen nicht seine Leute, so sollen die Fritzlarer die Zehnten verdun und ee dan sie gewert werdin, so solle wir dar bi sendin und daz lazin uzfragin. - 1348 uf die nehiste wittochon vor unsers herrin ufvart.
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schiedsleute · Zehnter · Rodungen · Bannwälder · Rodezehnter · Gehölze · Wälder · Dörfer · Marken · Domkanoniker · Auseinandersetzungen, mit Mainz
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. Mainz
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1101 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1101> (Stand: 03.05.2024)