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Suspendierung des Mitbestimmungsartikel in der Verfassung wird aufgehoben, 9. April 1950

Der amerikanische Hohe Kommissar John Jay McCloy (1895–1989) teilt den Landesregierungen von Hessen und Württemberg-Baden mit, dass die Suspendierung der Artikel in den Betriebsrätegesetzen dieser Länder, die das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer betreffen, aufgehoben wird, sodass die Gesetze in ihrer ursprünglichen Form in Kraft gesetzt werden können. Die Suspendierung der entsprechenden Artikel war 1948 von General Lucius D. Clay (1897–1978) veranlasst worden, weil man nach amerikanischer Auffassung eine Bundesregelung abwarten sollte. Die Bundesregierung habe jedoch, obwohl sie genug Zeit gehabt habe, von dem im Grundgesetz gegebenen Recht einer bundeseinheitlichen Regelung des Betriebsrätegesetzes bisher keinen Gebrauch gemacht.

Der der CDU nahestehende Deutschland Union-Dienst (Pressedienst) hält die Anordnung des amerikanischen Hohen Kommissars für eine nicht zu unterschätzende politische Hilfestellung für die SPD. Das Bundeskanzleramt und das Bundesarbeitsministerium verweisen auf die Schwierigkeiten des Problems, und darauf dass die Bundesregierung eine Einigung der Sozialpartner habe abwarten wollen, wie sie in den Hattenheimer Gespräche angestrebt hätten.

Nichtsdestotrotz bleiben die Effekte auf die hessische Wirtschaftsverfassung gering, denn zu einer umfassenden Implementierung der weitgehenden wirtschaftlichen Rechte der Arbeiter und Angestellten kommt es nicht, auch angesichts des bundesweiten Betriebsverfassungsgesetzes von 1952, das betriebliche Mitbestimmung in weit geringem Maß zulässt.
(OV / CP)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Suspendierung des Mitbestimmungsartikel in der Verfassung wird aufgehoben, 9. April 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/970> (Stand: 26.11.2022)
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