Regesten der Grafen von Ziegenhain
1359 April 12
Weitere Informationen
Verleihung von Stadtrechten an das fuldische Dorf Herchenhain
Regest-Nr. 48
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden 75, Nr. 440. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Majestätssiegel. Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiare Fulda: K 430, S. 174. Drucke: Schannat: Traditiones Fuldensium, S. 385. Regesten: RI VIII n. 2940; Schannat, Corpus, S. 353; Verzeichnung Reichsabtei Fulda, in: HADIS, Marburg. - Regest
- Mainz. - Kaiser Karl IV. erlaubt dem Heinrich [von Hohenberg], Abt zu Fulda und Erzkanzler der Kaiserin Anna, das Dorf Herchenhain, das halb ihm und halb dem Grafen Gottfried [VII.] von Ziegenhain gehört, zu einer Stadt zu machen, mit Mauern, Türmen und Gräben zu befestigen und einen Wochenmarkt daselbst abzuhalten nach dem Recht der Städte und Märkte Fuldas; wer Abt und Graf in seinem Besitz an der Stadt schädigt soll mit 50 Mark lötigen Goldes büssen, zahlbar zur Hälfte an die kaiserliche Kammer, halb an Abt oder Graf. Geben zu Mentze nach Cristus geburt drutzenhundirt jar dornach in dem neun und funftzigistem jar an dem nechsten fritag vor dem heiligen Palmtage unsir riche in dem drutzenden und des keisirtums in dem vierden jare.
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Weitere Informationen
Alte Archivsignatur: Staatsarchiv Marburg, R I a, Fulda, Reichsabtei, Stift, unter o. Datum.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Fulda, Äbte, Heinrich von Hohenberg · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Städte · Stadtbefestigungen · Wochenmärkte · Stadtrechte · Städte und Bürger · Märkte · Städte, Besitz von · Äbte · Kaiser
- Textgrundlage
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Regest
Verzeichnung Reichsabtei Fulda, in: HADIS, Marburg.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 48 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/48> (Stand: 04.05.2024)