Regesten der Grafen von Ziegenhain
Burglehen des Wigand von Seigertshausen
Regest-Nr. 789
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Wigand von Seigertshausen (Sygehartzhusen) bekundet, sobald er vom Bann gelöst sei (zuo wilcher zit ich von Banne ledig werden) und sein Herr, Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cygenhain) die Ausübung seines Dienstes am Burglehen anfordert, das Wigand von ihm zu Rauschenberg besitzt, dass Wigand dem nachkommen werde, wenn es ihm paßt (daz sal ich tuon ob mir daz gefuoget). Wäre dies aber nicht der Fall, so solle das Burglehen gegen Erstattung von dreißig Mark Kölner Pfennige von ihm ledig sein und an den Grafen oder seine Erben zurückfallen. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC XLI in octaua Pasche.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bannstrafen · Verbannung · Burgmannen · Burglehen · Lehnswesen · Dienste · Lehnsherren, Grafen als · Währungen, Kölner Pfennige · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 789 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/789> (Stand: 15.05.2024)