Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 August 18

Wilhelm III. überträgt die Bergwerke in Runkel an Johann von Runkel

Regest-Nr. 6290

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 89, Bl. 68v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 706 Nr. 1873.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.], dem als Fürsten und Mitherrn der Herrschaft Runkel alle Bergwerke, Metalle und Erze daselbst zustehen, hat diese an Johann, Herrn von Runkel, seiner treuen Dienste wegen übertragen, so daß er alle Bergwerke in seiner Herrschaft nach seinem besten Vermögen selber abbauen oder verleihen kann. Ihm steht davon im Namen des Landgrafen der halbe Zehnte zu, wie es nach Bergwerksrecht üblich ist, während der andere halbe Zehnte dem Landgrafen gehört und ihm ungehindert verabreicht werden soll. Der Landgraf nimmt die Bergwerke, die Bergvögte und Gewerke in seinen besonderen Schutz und Schirm.
Sekret des Ausstellers.
Fritags nach assumptionis Marie a. etc. 97.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Runkel, Herren, Johann

Weitere Orte

Runkel, Bergwerke

Sachbegriffe

Herrschaften · Bergwerke · Bergwerksrechte · Zehnte · Dienste · Bergwerke, Abbau von · Schutz und Schirm · Bergvögte · Gewerke

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6290 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6290> (Stand: 29.04.2024)