Regesten der Grafen von Ziegenhain
1354 Mai 12
Bündnis zwischen Erzbischof Gerlach von Mainz und Graf Johann I. und Aufnahme Johanns als Erbburgmann
Regest-Nr. 531
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Urkunden Nr. 1157a. Abschriften: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 62, 8 fol. 13v. Drucke: Wenck, Hess. Landesgesch. 2, UB., S. 380. Regesten: Vigener, Regesten Mainz, 2.1, S. 34f., Nr. 136. - Regest
- Amöneburg. - Erzbischof Gerlach [von Nassau] von Mainz bekundet, dass er den Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cygenhayn) zum Helfer und Diener gewommen hat und ihn verantworten will wider jeden, ausgenommen den römischen Stuhl, das römische Reich, alle Kurfürsten, [...] alle Bischöfe, die unter ihm sind und die er bestätigt und weiht, und alle seine Verbündeten. Der Graf bekennt, dass er des Erzbischofs Erbburgmann ist und Helfer und Diener wider jeden, namentlich den Landgrafen von Hessen, aber nicht wider den Erzbischof von Köln, Bischof Ludwig von Münster, den Abt von Fulda, die Grafen von Waldeck und Henneberg. Sie sollen einander nach Kräften helfen. Die Festen des einen stehen dem anderen offen. Wenn Johann in Festen des Erzbischofs ist oder ihm Dienst tut, soll er Kost bekommen und Ersatz für Verlust an Gefangenen, Rossen und Pferden; Gefangene hat Johann dann dem Erzbischof auszuliefern. Der Erzbischof und die Seinen müssen sich in Festen Johanns selbst beköstigen. In einem Krieg des Grafen leistet der Erzbischof auf eigene Kosten Hilfe; Gefangene und Brandschatzung werden danach gemäß der Zahl der Leute beider geteilt. Streitigkeiten der beiderseitigen Freunde, Burgmannen oder Leute, die von den Amtleuten nicht beigelegt werden können, sollen binnen Monatsfrist durch den mainzischen Kellner zu Amöneburg, den gräflichen Amtmann zu Rauschenberg und den von beiden Teilen zum Drittmann gewählten Ritter Rudolf Scheuerschloss geschlichtet werden; [...]. Gegen Burgmannen, Diener und Mannen, die Recht verweigern, wollen sie sich einander helfen. Der Erzbischof gelobt, alles zu halten, der Graf beschwört es; beide siegeln. Der geschrieben und gegeben ist zu Ameneburg an santh Pangracien tage 1354. [Vgl. ID 532]
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Amöneburg · Mainz, Erzbischöfe · Hessen, Landgrafen · Köln, Erzbischöfe · Münster, Bischöfe · Fulda, Äbte · Waldeck, Grafen · Henneberg, Grafen · Rauschenberg, Amtmänner
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Sachbegriffe
Bündnisse · Bündnispolitik · Erzbischöfe, Bündnisse mit · Burgmannen · Hilfe, militärische · Bündnisse, Ausnahmen von · Bischöfe · Landgrafen, Bündnisse gegen · Äbte · Burgen, Öffnungen von
- Textgrundlage
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Regest
Vigener, Regesten Mainz, 2.1, S. 34f., Nr. 136.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 531 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/531> (Stand: 15.05.2024)